Arbeitnehmer

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen gewährt dem Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf angemessene Vergütung, sobald der Arbeitgeber die Diensterfindung in Anspruch genommen hat. Die Vergütung, d.h. die Art und Höhe der Gegenleistung, wird durch den Begriff der Angemessenheit bestimmt.

Was ist angemessen? Diese Frage stellen sich sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer, jedoch meistens in zwei divergierenden Richtungen.

Für die Bemessung der Vergütung sind insbesondere die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Diensterfindung, die Aufgaben und die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb sowie der Anteil des Betriebs am Zustandekommen der Diensterfindung maßgebend. Zur Bestimmung einer angemessenen Vergütung können die “Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst”, die keine verbindlichen Vorschriften sind, herangezogen werden.

Die Diensterfinder, in der Regel Techniker, Konstrukteure oder Ingenieure, sind jedoch häufig mit dem Arbeitnehmererfindergesetz nicht vertraut und kennen die ihnen gesetzlich zustehenden materiellen Ansprüche nicht.