Allgemeines

Die Praxis zeigt, dass eine nicht unerhebliche Anzahl an Unternehmen und Firmen keine Regelung Ihrer Angelegenheiten im Bereich des Arbeitnehmererfindervergütungsrechts getroffen haben. Vereinzelt ignorieren einzelne Firmen die Regelungen des Arbeitnehmererfindergesetzes und die betroffenen Arbeitnehmererfinder schweigen auf Grund von Unwissenheit, eines gewissen Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber und der komplexen Rechtsmaterie.

Dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen unterliegen Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge vor Arbeitnehmern. Es betrifft grundsätzlich nur das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und seinem Arbeitnehmer.

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen regelt nicht nur, welche Rechte und Pflichten sich für den Arbeitgeber ergeben, sondern auch welche Rechte und Pflichten der Arbeitnehmererfinder hat und welche weitreichenden Folgen aus deren Nichtbeachtung für beide Parteien resultieren können.