Berechnung der Arbeitnehmererfindervergütung

Die Arbeitnehmererfindervergütung V wird allgemein anhand der folgenden Formel ermittelt:

V = k x Eu x A [x Q]

Die einzelnen Variablen haben dabei die folgende Bedeutung:

  • Zur Berücksichtigung der Erteilungswahrscheinlichkeit bei noch nicht erteilten Schutzrechten wird ein Risikoabschlag, der Faktor k, eingeführt, der zwischen 0 und 1 liegt. Ein Faktor k = 1 liegt vor, wenn das angemeldete technische Schutzrecht zum Zeitpunkt der Verwertung und Benutzung erteilt ist. Ist dagegen das Schutzrecht zum Zeitpunkt der Verwertung und Benutzung nicht erteilt, liegt der Wert des Faktors k zwischen 0 und 1 und bemisst sich nach der Wahrscheinlichkeit einer Erteilung.
  • Der Faktor k wird mit dem Erfindungswert Eu multipliziert. Der Erfindungswert Eu kann nach der Lizenzanalogie, nach dem erfassbaren betrieblichen Nutzen oder nach Schätzung ermittelt werden. Bei der Lizenzanalogie ergibt sich der Erfindungswert Eu aus der Multiplikation des mit der Erfindung erzielten Umsatzes U mit einen Lizenzsatz L. Der erzielte Umsatz kann einer Abstaffelung gemäß den RICHTLINIEN (Nr. 11) unterliegen.
  • Der Erfindungswert Eu wird mit dem Anteilsfaktor A multipliziert. Zur Bestimmung des Anteilsfaktors werden gemäß den RICHTLINIEN die Wertzahlen der Einzelfaktoren (a) Stellung der Aufgabe, (b) Lösung der Aufgabe und (c) Aufgabe und Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb bestimmt. Mit der Summe dieser Wertzahlen kann der Anteilsfaktor aus der Zuordnungstabelle der RICHTLINIEN (Nr. 37) abgelesen werden.
  • Der Anteilsfaktor A wird im Falle einer Gemeinschaftserfindung mit mehreren Erfindern noch mit dem Miterfinderanteil Q multipliziert.