FAQ

Häufig gestellte Fragen:

Bei der Berechnung der Arbeitnehmererfindervergütung müssen differenzierte technische und juristische Fragenstellungen geklärt werden. Nachfolgend sind einige häufig gestellten Fragen wiedergegeben, mit denen wir häufig konfrontiert werden:

  • Ab wann entsteht der Anspruch auf Arbeitnehmererfindervergütung?
  • Wann verjähren Ansprüche aus dem Arbeitnehmererfinderrecht?
  • Welche Methoden zur Bestimmung einer angemessenen Arbeitnehmererfindervergütung gibt es?
  • Ist die vom Arbeitgeber vorgeschlagene oder festgesetzte Arbeitnehmererfindervergütung angemessen?
  • Wie bestimme ich die einzelnen Berechnungsfaktoren wie die Bezugsgröße, den Lizenzsatz und den Anteilsfaktor?
  • Was sind typische Lizenzsätze?
  • Wann kann eine Abstaffelung des Umsatzes bzw. des Lizenzsatzes vorgenommen werden?
  • Ich habe bereits eine Arbeitnehmererfindervergütung erhalten. Besteht die Möglichkeit einer Nachbesserung/Neufestsetzung der Arbeitnehmererfindervergütung?
  • Wie kann der Verwaltungsaufwand und die Verwaltungskosten auf Seiten des Arbeitgebers minimiert werden?
  • Kann der Arbeitgeber bestimmte Rechte vom Arbeitnehmererfinder abkaufen?
  • Wie können Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmererfinder und Arbeitgeber verhindert bzw. beigelegt werden?
  • Besteht der Arbeitnehmererfindervergütungsanspruch nach Ausscheiden aus dem Betrieb weiter?
  • Muss ein Schiedsstellenverfahren beim DPMA durchgeführt werden?
  • Wie mache ich meine Rechte als Arbeitnehmererfinder geltend?
  • Wie mache ich meine Rechte als Arbeitgeber eines Arbeitnehmererfinders geltend?
  • Welche Kosten entstehen durch die Beauftragung?

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