Häufig gestellte Fragen:
Bei der Berechnung der Arbeitnehmererfindervergütung müssen differenzierte technische und juristische Fragenstellungen geklärt werden. Nachfolgend sind einige häufig gestellten Fragen wiedergegeben, mit denen wir häufig konfrontiert werden:
- Ab wann entsteht der Anspruch auf Arbeitnehmererfindervergütung?
- Wann verjähren Ansprüche aus dem Arbeitnehmererfinderrecht?
- Welche Methoden zur Bestimmung einer angemessenen Arbeitnehmererfindervergütung gibt es?
- Ist die vom Arbeitgeber vorgeschlagene oder festgesetzte Arbeitnehmererfindervergütung angemessen?
- Wie bestimme ich die einzelnen Berechnungsfaktoren wie die Bezugsgröße, den Lizenzsatz und den Anteilsfaktor?
- Was sind typische Lizenzsätze?
- Wann kann eine Abstaffelung des Umsatzes bzw. des Lizenzsatzes vorgenommen werden?
- Ich habe bereits eine Arbeitnehmererfindervergütung erhalten. Besteht die Möglichkeit einer Nachbesserung/Neufestsetzung der Arbeitnehmererfindervergütung?
- Wie kann der Verwaltungsaufwand und die Verwaltungskosten auf Seiten des Arbeitgebers minimiert werden?
- Kann der Arbeitgeber bestimmte Rechte vom Arbeitnehmererfinder abkaufen?
- Wie können Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmererfinder und Arbeitgeber verhindert bzw. beigelegt werden?
- Besteht der Arbeitnehmererfindervergütungsanspruch nach Ausscheiden aus dem Betrieb weiter?
- Muss ein Schiedsstellenverfahren beim DPMA durchgeführt werden?
- Wie mache ich meine Rechte als Arbeitnehmererfinder geltend?
- Wie mache ich meine Rechte als Arbeitgeber eines Arbeitnehmererfinders geltend?
- Welche Kosten entstehen durch die Beauftragung?
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