Profil

Christian Hehn ist Rechtsanwalt, European Patent Attorney, European Trademark and Design Attorney und Diplomingenieur (FH) und verfügt auf Grund seiner juristischen und technischen Ausbildung sowie seines beruflichen Werdegangs in verschiedenen Rechts- und Patentanwaltskanzleien und in einem Industrieunternehmen über ein breites Fachwissen auf dem Gebiet des Arbeitnehmererfindungsrechtes.

Seine ungewöhnliche naturwissenschaftlich-juristische Mehrfachqualifikation ermöglicht es Herrn Hehn sowohl die rechtlichen als auch die technischen Aspekte eines Falles kompetent zu behandeln. Herr Hehn hat im Jahr 2010 die Kanzlei gegründet.


Herr Hehn unterstützt Sie bei der Überprüfung und Berechnung von Arbeitnehmererfindervergütungen und bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Arbeitnehmererfinderrecht. Er übernimmt die Vertretung in Schiedsstellenverfahren vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes und in Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer betreffend den Anspruch auf eine angemessene Vergütung für eine in Anspruch genommene Diensterfindung. 

Herr Hehn unterstützt Sie ferner beim Aufbau einer funktionierenden Patentabteilung, bei der Überwachung von Fristen des Arbeitnehmererfinderrechts und bei der Erstellung eines Portfolios.

Kontakt

Falls Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, dann senden Sie eine E-Mail oder rufen einfach an:

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